Informationen zur Tagespflege  
Eine Tagespflegeperson bietet sich und ihre Räume zur Betreuung fremder Kinder an. Die Kinder werden in einer kleinen Gruppe individuell betreut.

Die Tagespflegeperson kann flexible Betreuungszeiten anbieten. Gerade für kleine Kinder bietet die Tagespflege eine gute Alternative zur institutionellen Betreuung; oft sind kleine Kinder in den großen Kindergruppen überfordert.

Die Tagespflege beinhaltet die Versorgung, Betreuung (Pflege, Fürsorge, Aufsicht), Erziehung und Bildung des Kindes.

Versorgung, Pflege und Fürsorge sind insbesondere bei Säuglingen andauernder Gegenstand der Abstimmung zwischen Tagespflegeperson und Erziehungsberechtigten.


Die Durchführung der Aufsicht unterliegt allein der Verantwortung der Tagespflegeperson.

Die Vertragspartner stimmen sich über die Erziehung inhaltlich ab. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln.

Die Tagespflegeperson ermöglicht dem Kind Erkundung und Orientierung in ihrem Wohnumfeld.
Tagespflegeperson und Erziehungsberechtigte erklären ihre Bereitschaft, zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten. Sie erteilen sich gegenseitig alle Auskünfte, die für die Betreuung, Versorgung und Erziehung des Kindes wesentlich sind.
Tagespflegeperson und Erziehungsberechtigte bemühen sich in allen vertraglichen Fragen der Kinderbetreuung, soweit sie im Vertrag nicht schriftlich geregelt sind, um eine einvernehmliche Lösung.

Informationen unter: Kibe Ta - Kinderbetreuung in Tagespflege im Landkreis Oberhavel e.V.
Tel. 03301 / 205338